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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 7 A 4492/99   

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https://dejure.org/2004,23259
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 7 A 4492/99 (https://dejure.org/2004,23259)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.06.2004 - 7 A 4492/99 (https://dejure.org/2004,23259)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 7 A 4492/99 (https://dejure.org/2004,23259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Totalabbruch eines unfertigen Gebäudes; Ersatzvornahme zur Umsetzung der Ordnungsverfügung ; Realisierung des Schadens nach allgemeinen Erfahrungssätzen; Gefahr für Leib und Leben; Vorbehalt einer Erweiterung des Einschreitens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2003 - 7 A 4491/99

    Bauordnungsrechtliche Verfügung des Teilabrisses eines Gebäudes im Wege der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 7 A 4492/99
    Die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers wurde vom Senat mit Urteil vom 26. März 2003 (7 A 4491/99), das zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist, zurückgewiesen.

    Er trägt im wesentlichen vor, der Totalabbruch sei schon deshalb rechtswidrig gewesen, weil der ihm zugrunde liegende Teilabbruch nach seinem Vortrag im Verfahren 7 A 4491/99 rechtswidrig war.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten 4 K 3411/98 VG Arnsberg (= 7 A 4491/99), 4 L 1862/97 VG Arnsberg, 4 L 157/98 VG Arnsberg, 4 L 929/98 VG Arnsberg und 4 L 1599/98 VG Arnsberg sowie der im Verfahren 4 K 3411/98 VG Arnsberg von den Beteiligten vorgelegten Verwaltungsvorgänge und sonstigen Unterlagen ergänzend Bezug genommen.

    Die Ordnungsverfügung vom 24. November 1997, deren Rechtmäßigkeit nach dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 26. März 2003 im Verfahren gleichen Rubrums 7 A 4491/99 feststeht, sah vor, dass von dem unfertigen Gebäude nur bestimmte Bereiche abgebrochen werden sollten, die in Nr. 1 des Anhangs 1 zur Verfügung festgelegt und in den Blättern 1 bis 3 des Anhangs 2 zur Verfügung zeichnerisch näher gekennzeichnet waren.

    vgl. zu den Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr das Urteil des Senats vom 26. März 2003 - 7 A 4491/99 - (S. 32 f des Urteilsabdrucks) sowie zu den Anforderungen an eine "gegenwärtige" Gefahr OVG NRW, Urteil vom 26. September 1996 - 21 A 7041/95 - ZfB 1997, 36 = JURIS- Dokumentation.

    Ziel des Einschreitens des Beklagten vom 22. Juni 1998 war es, die von dem unfertigen Gebäude in seiner Gesamtheit ausgehende Gefahr zu beseitigen, die nach den Ausführungen des Senats in seinem rechtskräftigen Urteil vom 26. März 2003 - 7 A 4491/99 - zum Eingriff im Wege des Teilabbruchs rechtfertigte.

    Schließlich ist die Vorgehensweise des Beklagten hier gerade auch deshalb gewählt worden, weil der Kläger immer wieder - wie auch im vorliegenden Gerichtsverfahren noch - ausdrücklich betont hat, das von ihm errichtete Gebäude sei entgegen den Ausführungen in dem Gutachten U. , das der Beklagte seinem Einschreiten zugrunde gelegt hat und nach den Ausführungen in dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 26. März 2003 (7 A 4491/99) auch zugrunde legen durfte, hinreichend standsicher und bedürfe allenfalls einiger weniger Verbesserungen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 21 A 7041/95
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 7 A 4492/99
    vgl.: OVG NRW, Urteil vom 26. September 1996 - 21 A 7041/95 - ZfB 1997, 36 = JURIS- Dokumentation.

    vgl. zu den Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr das Urteil des Senats vom 26. März 2003 - 7 A 4491/99 - (S. 32 f des Urteilsabdrucks) sowie zu den Anforderungen an eine "gegenwärtige" Gefahr OVG NRW, Urteil vom 26. September 1996 - 21 A 7041/95 - ZfB 1997, 36 = JURIS- Dokumentation.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1993 - 10 B 360/93

    Baustopp: Rechtsschutz gegen Versiegelung von Gebäuden?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 7 A 4492/99
    vgl.: Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 6. Aufl. 2001, RdNr. 65 zu § 35; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 6. November 1992 - 7 B 3709/92 - offen gelassen in OVG NRW, Beschluss vom 25. November 1993 - 10 B 360/93 - BRS 55 Nr. 207 (S. 592); Annahme eines Verwaltungsakts als "äußerst zweifelhaft" bezeichnet in OVG NRW, Urteil vom 14. Januar 1997 - 10 A 1890/93 - BRS 59 Nr. 225.

    vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 6. November 1992 - 7 B 3709/92 - und Beschluss vom 25. November 1993 - 10 B 360/93 - BRS 55 Nr. 207 (S. 593).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1997 - 10 A 1890/93

    Bauaufsichtliche Ersatzvornahme; Bestätigungsschreiben; Kostenersatz; Sofort

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 7 A 4492/99
    vgl.: Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 6. Aufl. 2001, RdNr. 65 zu § 35; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 6. November 1992 - 7 B 3709/92 - offen gelassen in OVG NRW, Beschluss vom 25. November 1993 - 10 B 360/93 - BRS 55 Nr. 207 (S. 592); Annahme eines Verwaltungsakts als "äußerst zweifelhaft" bezeichnet in OVG NRW, Urteil vom 14. Januar 1997 - 10 A 1890/93 - BRS 59 Nr. 225.
  • VG Düsseldorf, 28.06.2018 - 15 L 1022/18

    Virtuelles Haurecht des AStA als Organ der Studierendenschaft beim Betrieb einer

    Offen bleiben kann, ob die technischen Vorkehrungen, die der AStA zur Durchsetzung der vorbezeichneten Maßnahme ergriffenen hat, für sich genommen mangels Regelungsgehalts als bloßer Realakt zu qualifizieren sind, vgl. zur rechtlichen Einordnung einer Ersatzvornahme als Realakt etwa: OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2004, 7 A 4492/99, www.nrwe.de und juris (dort Rdnr. 51 f.), oder als im Wege des Sofortvollzuges unter Anwendung unmittelbaren Zwangs ausgeführte tatsächliche Vollstreckungshandlung, die als solche, so wohl für die Anwendung von Verwaltungszwang in Form des Ersatzvornahme: OVG NRW, Beschluss vom 25. November 1993, 10 B 360/93, www.nrwe.de und juris (dort Rdnr. 18), - hier gegebenenfalls mit Blick auf die an den Antragsteller als Post auf der Facebook-Seite "AStA der I. E. " seitens des AStA gerichtete Mitteilung ("... Du hast auf deine eigene Seite verlinkt, dies ist laut unserer Netiquette nicht erlaubt. Wir haben deine Seite zunächst unbefristet gesperrt ...") - gleichwohl Verwaltungsaktsqualität besitzt, oder aber eine Vollstreckungsmaßnahme ist, die der zwangsweisen Durchsetzung einer mit ihrer Ausführung zugleich (konkludent) erlassenen Untersagungsverfügung im Sinne des § 35 S. 1 VwVfG NRW dient.

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2004, a. a. O., Rdnr. 53 ff., und Beschluss vom 25. November 1993, a. a. O., Rdnr. 22; a. A.: Finkelnburg / Dombert / Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 722.

  • VG Gelsenkirchen, 06.10.2021 - 10 K 10512/17

    Hannibal-Hochhaus in Dortmund: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beanstandet

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2004 -7 A 4492/99-; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Februar 2019-4 LB 22/18-, jeweils juris; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage, Anh § 42 Rdnr. 33.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 16. Oktober 2008 -7 A 696/07- und vom 17. Juni 2004 -7 A 4492/99-, a.a.O. sowie Beschluss vom 25. November 1993 -10 B 360/93-, VG Köln, Urteil vom 8. September 2021 -23 K 7046/18-, jeweils juris.

  • VG Düsseldorf, 30.01.2020 - 28 K 12588/17

    Hochhausräumung in Wuppertal im Juni 2017 war rechtmäßig

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 7 A 696/07 -, juris Rn.35; Urteil vom 17. Juni 2004 - 7 A 4492/99 -, juris Rn. 53-57, Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a. in: Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 54. Update Oktober 2019, 1X.

    Nichts anderes gilt dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Vollstreckungsmaßnahme als solche zwar abgeschlossen ist, sie jedoch noch Folgewirkungen zeitigt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2004 - 7 A 4492/99 -, juris Rn. 53-57, wie hier in Gestalt möglicher Schadensansprüche.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 2 A 371/13

    Erstattung der Kosten für die Durchführung der Absperrmaßnahme bei Gefahr durch

    vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen an den Sofortvollzug: OVG NRW, Beschluss vom 9. April 2008 - 11 A 1386/05 -, NVwZ-RR 2008, 437 = juris Rn. 20, Urteile vom 17. Juni 2004 - 7 A 4492/99 -, juris Rn. 61, vom 30. Juli 1998 - 20 A 5664/96 -, juris Rn. 22, vom 26. September 1996 - 21 A 7041/95 -, ZfB 1997, 36 = juris Rn. 25, und vom 7. Mai 1998 - 20 A 1335/96 -, S. 9 f. des amtlichen Umdrucks.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2003 - 7 A 4491/99
    Das Verwaltungsgericht hat das in eine Anfechtungsklage umformulierte Begehren hinsichtlich des tatsächlichen Abbruchs auch der nach der Ordnungsverfügung vom 24. November 1997 nicht abzubrechenden Bausubstanz in der mündlichen Verhandlung vom 7. September 1999 vom vorliegenden Verfahren abgetrennt; es ist unter dem Aktenzeichen 7 A 4492/99 beim Senat anhängig.

    Der Kläger hat zur Begründung seines Aufhebungsbegehrens und des im Verfahren 7 A 4492/99 weiterverfolgten Begehrens im Wesentlichen vorgetragen: Die Klage gegen die Ordnungsverfügung sei als Untätigkeitsklage zulässig.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, der Akten 7 A 4492/99 (4 K 3181/99 VG Arnsberg), 7 B 1023/88 (4 L 157/98 VG Arnsberg), 4 L 1862/98 VG Arnsberg, 4 L 929/98 VG Arnsberg und 4 L 1599/98 VG Arnsberg sowie der vom Kläger vorgelegten Unterlagen und der vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge und sonstigen Unterlagen ergänzend Bezug genommen.

  • VG Arnsberg, 11.11.2010 - 11 K 3888/09

    Kosten einer angedrohten und nicht vollzogenen Zwangsmaßnahme zur Stillegung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17.06.2004 - 7 A 4492/99 -, zitiert nach JURIS mit weitern Nachweisen.
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